Pflichten

Für den Einkauf im Zollshop gilt folgendes:

  1. Alkohol und Zigaretten werden nur noch an Soldatinnen, Soldaten, Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter ausgegeben, die einen Rucksack oder eine Tasche (nicht Transparent) für den kompletten Einkauf dabei haben.

    KEINE AUFBEWAHRUNGSMÖGLICHKEIT, KEINE WARE

  2. Einkauf nur mit der eigenen RationCard
  3. Sie sind einen kompletten Monat oder mehrere Monate nicht am Standort Illkirch, so können Sie einen Antrag auf Sondereinkaufsregelung stellen. Dies muss per eMail.

 

 

Dieses Abkommen ermöglicht den Berechtigten folgende Steuerfreie Waren einzukaufen:

 

1.    Sportartikel

·      Bekleidung (Bspw.: Laufschuhe, Sporthosen & -oberbekleidung usw.)

·      Geräte (Bspw.: Ski, eBike, Fahrräder usw.)

·      Ausrüstung (Bspw.: Trekkingrücksack, Fitnesstracker usw.)

 

2.    Elektroartikel 

·      Haushaltsgeräte (Waschmaschinen, Kühlschränke & usw.)

·      EDV-Geräte (Drucker, Laptop, Router usw.)

·      Unterhaltungselektronik (TV-Geräte, Spielekonsolen usw.) 

·      Mobile Endgeräte (Tablet, Smartphones usw.)

 

3.    Kontingentierte Waren

·      Ledige und Verheiratete, deren Ehepartner in Deutschland verblieben ist:

·      Januar bis Mai, Juli bis November (Monatsweise)

4,0l bis 22%0; 4,0l über 22%0; 4 Stangen Zigaretten

·      Monat Juni und Dezember

6,0l bis 22%0; 6,0l über 22%0; 6 Stangen Zigaretten

 

·      Verheiratete mit Ehepartner in Frankreich:

·      Januar bis Mai, Juli bis November (Monatsweise)

8,0l bis 22%0; 8,0l über 22%0; 5 Stangen Zigaretten

·      Monat Juni und Dezember

12,0l bis 22%0; 12,0l über 22%0; 11 Stangen Zigaretten 

 

4.    Verbrauchsgüter & lebensnotwendige Ware


EINKAUF nur mit GÜLTIGER RationCard (RC)!

 

1.   RationCards sind immer halbjährig gültig (Januar bis Juni und Juli bis Dezember). Zur Verlängerung werden die RC über das GeZi der zuständigen Kompanie eingesammelt und wieder ausgegeben. Abgabe erfolgt immer im Juni und Dezember zu den vom GeZi bekanntgegebenen Terminen.

2.   Sämtliche Anspruchsänderungen der RC (z. Bsp. Zuzug des Ehepartners) erfolgen ausschließlich durch die BWVSt in Frankreich. 

3.   Der Verlust der RC ist, mittels Verlustmeldung / Dienstliche Erklärung der BWVSt in Frankreich anzuzeigen.

Eine Weitergabe der RC an eine andere Person ist grundsätzlich nicht möglich.

Ausnahme: Sind Sie den kompletten Monat kommandiert, darf eine von Ihnen schriftlich bevollmächtige Person Ihr Monatskontigent für Sie erwerben. Hierfür haben Sie rechtzeitig vor der Maßnahme einen formlosen Antrag per Mail an: BBVS@bundeswehr.org zu stellen. Dem Antrag ist beizufügen: 

-       schriftliche Vollmacht (Formular im Büro oder auf http://bbv-strasbourg.de/Vollmacht)

-       Kommandierungsverfügung oder schriftliche Bestätigung des KpFw o.V.i.A.

4.   Ein entsprechendes Ausweisdokument (z. Bsp. Truppenausweis) ist mitzuführen.

Kontakt

12, Route du rhin

F -67400 Illkirch Graffenstaden

Frankreich

T:  +49 155 10 233 594

M: bbvs @ Bundeswehr.org

Service

+ Aufnahme von Bestellungen 

+ Verkauf im Zollshop

+ Abholung bestimmter Waren beim Händler

+ Kundenberatung

+ Organisation

Webauftritt

Der erste Schritt für eine verbesserte Zollshop Ära. Hier werden Informationen für euch weitergegeben und ihr habt eine Plattform für eurer Anliegen. 



Allgemeine Öffnungszeiten 

Dienstag und Donnerstag

15:00 Uhr - 17:30 Uhr

-------------------------------

1. & 3. Freitag im Monat 

   10:00 Uhr - 13:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit 

Montag bis Donnerstag

09:00 Uhr - 14:30 Uhr

-------------------------------

Freitag 

   09:00 Uhr - 15:00 Uhr